SL Bau, Version Sept. 2021
Die überarbeiteten Regelungen zur Adjudikation sind in die aktuellen Version eingepflegt worden.
Entscheidungen in Adjudikationsverfahren lassen sich jetzt analog einem Schiedsspruch vollstrecken.
Voraussetzung dafür war die Qualifikation der Adjudikation als Schiedsgerichtsverfahren mit besonderen Regelungen. Adjudikatoren benötigen ab sofort die Befähigung zum Richteramt (§22.4 SL Bau).

Voraussetzung dafür war die Qualifikation der Adjudikation als Schiedsgerichtsverfahren mit besonderen Regelungen. Adjudikatoren benötigen ab sofort die Befähigung zum Richteramt (§22.4 SL Bau).
- Text der neuen Streitlösungsordung für das Bauwesen, 01. Sept. 2021
- Textvorlagen für Streitlösungsvereinbarungen auf Grundlage der SL Bau vom 01. Sept. 2021
