Deutsches Baurecht novelliert
10/03/17 08:07 Filed in: Baurecht | German Construction Law
Am 08. März verabschiedete der Bundestag nicht nur mit den Stimmen der Großen Koalition, sondern auch mit denen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN markante Überarbeitungen des deutschen Baurechts. Nach der Bestätigung im Bundesrat soll die Novellierung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum 01. Januar 2018 in Kraft treten
Am 08. März 2017 hat der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung an den Bundesrat (BT-Drs. 18/11437) eine wichtige Novellierung des deutschen Baurechts voran gebracht.
Die Fortschreibung des Werksvertragsrechts enthält neben organisatorischen Überarbeitungen (Einführung von speziellen Regelungen für Architektur- und Ingenieurverträgen sowie Bauträger- und Verbraucherverträgen) auch Änderungen zur Mängelhaftung für Baumaterialien. Darüber hinaus werden Regelungen zur nachträglichen Änderungen des
Vertrags durch den Bauherrn einschließlich Anpassungen der Vergütung auf den Weg gebracht.
Darüber hinaus ist geplant, bereits in der ersten juristischen Instanz spezialisierte Amtsgerichte einzuführen, was die Menge an Revisionsklagen bei Bau- und Planungskonflikten reduzieren soll.
Leider wird es auch weiterhin keinen rechtlichen Anspruch auf außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung geben, um schnell und kostengünstig Konflikte beizulegen.
Daher sind die Bauherren, Bauunternehmen und auch Planer weiterhin gehalten, Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in ihre Verträge aufzunehmen. Die Regelungen der SL-Bau in Verbindung mit der gemeinsamen Streitlöserliste der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und des Deutschen Bau-und Betontechnologie-Vereins e.V. bieten aus Sicht von German Resolver dafür die beste Lösung.
Die Fortschreibung des Werksvertragsrechts enthält neben organisatorischen Überarbeitungen (Einführung von speziellen Regelungen für Architektur- und Ingenieurverträgen sowie Bauträger- und Verbraucherverträgen) auch Änderungen zur Mängelhaftung für Baumaterialien. Darüber hinaus werden Regelungen zur nachträglichen Änderungen des
Vertrags durch den Bauherrn einschließlich Anpassungen der Vergütung auf den Weg gebracht.
Darüber hinaus ist geplant, bereits in der ersten juristischen Instanz spezialisierte Amtsgerichte einzuführen, was die Menge an Revisionsklagen bei Bau- und Planungskonflikten reduzieren soll.
Leider wird es auch weiterhin keinen rechtlichen Anspruch auf außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung geben, um schnell und kostengünstig Konflikte beizulegen.
Daher sind die Bauherren, Bauunternehmen und auch Planer weiterhin gehalten, Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in ihre Verträge aufzunehmen. Die Regelungen der SL-Bau in Verbindung mit der gemeinsamen Streitlöserliste der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und des Deutschen Bau-und Betontechnologie-Vereins e.V. bieten aus Sicht von German Resolver dafür die beste Lösung.